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ZEUGIN AUS DER HÖLLE und die Wirklichkeit des Auschwitz-Prozesses
von Ronny Loewy
Die Dreharbeiten zum Film ZEUGIN AUS DER HÖLLE / GORKE TRAVE
(1965-1967 / BR Deutschland / Jugoslawien; Regie: Zica Mitrovic) begannen am 9. August 1965, mithin zwölf
Tage vor Prozeßende und Urteilsverkündung im Frankfurter Auschwitz-Prozeß. ZEUGIN AUS DER HÖLLE
ist auf der einen Seite ein durchaus konventioneller Spielfilm des in die Krise geratenen Kommerzkinos der BRD,
mit zahlreichen Konzessionen an den habituellen Zuschauergeschmack. Auf der anderen Seite ist dieser Film ein kostbares
Dokument der Filmgeschichte in der Bundesrepublik Deutschland. Er gehört zu den wenigen, Spielfilmen aus der
BRD, übrigens bis heute, in denen der Holocaust als ein Problem der deutschen Nachkriegsgesellschaft in Erscheinung
tritt. Darüber hinaus ist ZEUGIN AUS DER HÖLLE neben dem Fernsehspiel MORD
IN FRANKFURT (1968 / BR Deutschland; Regie: Rolf Hädrich) aus dem Jahr 1968 der einzige Spielfilm, in
dem der Frankfurter Auschwitz-Prozeß thematisiert ist, ohne daß dieser Prozeß namentlich und
tatsächlich vorkommt.
Drehbuchentwicklung und Produktionsvorbereitung des Films reichen weit zurück in die Zeit des Prozeßverlaufs.
Produziert hat den Film Artur Brauner in Berlin. Der Produzent Brauner, Holocaust Überlebender aus Lodz, beauftragte
den jugoslawischen Regisseur Zica Mitrovic mit der Regie des Films. Das Drehbuch schrieb die Frau des Regisseurs
Frieda Filipovic zusammen mit Michael Mansfeld, einem Autor und Journalisten, der mit Enthüllungen über
fortwirkende Karrieren von Nationalsozialisten in der BRD bekannt wurde.
Bekanntlich tauchten beim Auschwitz Prozeß immer wieder Zweifel an den Aussagen der Zeugen auf, die sich
- und in Anbetracht ihres Leidens war dies um so verständlicher - rund 20 Jahre nach dem Geschehen nicht mehr
genau erinnern vermochten. Die Aussagen erschienen defizitär zum Ereignis und die Verteidiger versuchten,
in Umgehung der Erkenntnis, daß es sich um nichts anderes als divergente Wirklichkeits-Konstruktionen von
Opfern und Tätern handelte, diesen Umstand zugunsten der Angeklagten zu nutzen. Wie ein roter Faden zieht
sich das Wissen davon durch den gesamten Film.
Die psychologische Situation der Zeugen, die sich die Rekonstruktion der erfahrenen Leiden abverlangten und sie
im Prozeß neuerlich durchleben mußten, spiegelt sich in dem Zögern der Hauptfigur des Films ZEUGIN
AUS DER HÖLLE Lea Weiss, dieses System des Terrors vor einem deutschen Gericht zur Sprache zu bringen. Hinter
der Entscheidung zur Aussage, die die Zeugin Lea Weiss im Film für sich schließlich mit Selbstmord beantwortet,
standen nicht nur die Zweifel, dem neuerlichen Durchleben des Leidens nicht gewachsen zu sein. Dahinter stand auch
der Wunsch, die ganze Wahrheit aussprechen zu können, einschließlich der eigenen Einbezogenheit in das
Terrorsystem des Lagers, die das Überleben in Auschwitz möglich gemacht hatte. Nicht nur im Film, so
möchte man meinen, sind die schwerwiegenden Zweifel der Zeugin und des Staatsanwalts berechtigt, im Rahmen
eines Prozesses - des Auschwitz-Prozesses - diese Problematik aufzuarbeiten.
Zahlreiche Parallelen zwischen dem Auschwitz-Prozeß in Frankfurt und der Filmstory über Ermittlungen
und Vorbereitungen zu einem Prozeß, angesiedelt in Berlin, lassen sich präzise benennen. Die fiktive
Filmstory handelt von einem - fiktiven eben - bereits 1945 veröffentlichten Bericht der Überlebenden
Lea Weiss, welcher wiederum einen Staatsanwalt von der Zentralen Stelle in Ludwigsburg Mitte der 60er Jahre dazu
veranlaßt, die Zeugin für einen Prozeß ausfindig zu machen. Auffällig ist, daß Lea
Weiss im Film eine bisweilen ähnliche resp. irgendwie übereinstimmende Geschichte hat mit der Zeugin
Dunja Wasserström und ihrer Aussage gegen den Angeklagten Boger.
ZEUGIN AUS DER HÖLLE ist freilich nicht die Schlüsselgeschichte der Zeugin Dunja Wasserström. Auch
liegen dem Film keine derart genauen Prozeßbeobachtungen zugrunde, wie zu DIE ERMITTLUNG von Peter Weiss,
in der die Aussage der Dunja Wasserström der der Zeugin #5 entspricht .
Die Zeugin Dunja Wasserström, geboren in Rußland, mittlerweile französische Staatsbürgerin,
wie auch Lea Weiss, nunmehr Lea Clement, sah sich in einer Vernehmung in Paris unmittelbar nach dem Krieg noch
außerstande die Angaben zu machen, die sie über das in Auschwitz Erlebte im Prozeß zu Protokoll
gab. Dunja Wasserström berichtete, daß Boger im November 1944 ein Kind, das einen Apfel in der Hand
hatte, an einer Barackenwand erschlagen hatte. Sie mußte das Blut von der Wand abwischen und wurde eine Stunde
später zu Boger zu einer Häftlingsvernehmung gerufen. Als sie hereinkam, so heißt es im Urteil
des Auschwitz-Prozesses, habe Boger gerade den Apfel gegessen. Die Zeugin erklärte, sie habe nach dem Krieg
immer weinen müssen, wenn sie Kinder gesehen habe. Sie habe, als sie schwanger gewesen sei, "die Frucht
beseitigen lassen, weil sie Angst gehabt habe, daß sie in Erinnerung an dieses schreckliche Erlebnis immer
weinen müsse, wenn sie ihr eigenes Kind sähe."
Mit Außenstehenden habe Dunja Wasserström nicht darüber sprechen können, erst drei Jahre vor
dem Auschwitz-Prozeß habe sie die Geschichte einem Schriftsteller, ebenso wie Lea Weiss dem Autor und einstigen
Freund Bora Petrovic im Film, erzählen können.
Von "Übertreibungen" und "Phantasien" ist im Film auch stets die Rede, wenn Zweifel, auch
Selbstzweifel, an der Glaubwürdigkeit der Schilderungen von Lea Weiss aufkommen.
Aus dramaturgischen Erwägungen freilich folgt der Film weitgehend einer fiktiven Handlung. Auch ist die Filmgeschichte
angereichert um die Dimension einer sexuellen Beschädigung der Zeugin Lea Weiss. Von einer solchen ist im
Zusammenhang von der Zeugin Dunja Wasserström, so weit aus dem Auschwitz-Prozeß bekannt, nichts überliefert.
Die Zeugin in der Realität wie im Film kann ihre Geschichte, ein erstes Mal zumindest, nur einem Schriftsteller
- als müsse man sie erfinden, der literarischen Phantasie überantworten - erzählen. Im Film verschweigt
Lea Weiss ihre 1945 bereits einmal erzählte Geschichte jahrelang und versucht ein neues Leben zu beginnen.
Die Zeugin Lea Weiss muß auch ihre Rolle als "Prostituierte" - Dunja Wasserström war hingegen
in Wirklichkeit eine Dolmetscherin von Boger - weiterhin übernehmen, andernfalls wird sie zum Opfer des Systems.
Die Angst davor, daß ihr die Glaubwürdigkeit vor Gericht abgesprochen wird, ist offensichtlich; auch
Lea Weiss in ZEUGIN AUS DER HÖLLE hat in ihrem ersten Bericht nicht die vollständige Geschichte erzählt
und ist sich bewußt, daß dies ihr zum Vorwurf gemacht werden wird.
Unbenannt im Film bleibt der entscheidende Punkt: Läßt sich überhaupt vor dem Gericht ihre Rolle
als Prostituierte des KZ-Arztes - beinahe schon ein Klischee, aber freilich nicht nur - vermitteln und wie wird
das Urteil darüber ausfallen? Oder andersrum gesagt. Ist das Gericht ernsthaft überhaupt an ihrer Geschichte
interessiert? Die Antwort der Lea Weiss lautet eindeutig: Nein. Ihre praktische Antwort darauf ist der Selbstmord.
Daß ZEUGIN AUS DER HÖLLE ein sehenswerter Kinofilm wurde, kommerziell war er übrigens ein Mißerfolg
, verdankt er vor allem auch der überragenden schauspielerischen Leistung von Irene Papas als Lea Weiss, die
im Jahr zuvor gerade mit ALEXIS ZORBAS weltweit einen riesigen Kinoerfolg feierte. Die Rolle des Autors Bora Petrovic
war mit dem französischen Kinostar Daniel Gelin auch großartig besetzt, in einer undankbaren Rolle allerdings.
Er verkörpert keine authentische Figur, ist er doch nicht mehr als ein Gegenüber, eine Projektionsfläche
für Lea Weiss. Der Ludwigsburger Staatsanwalt war mit Heinz Drache besetzt, in diesen Jahren vor allem dem
Kinopublikum als Polizeiinspektor in deutschen Edgar Wallace Verfilmungen vertraut, ein Beleg dafür, wie allzu
deutlich ZEUGIN AUS DER HÖLLE die Insignien des Kinos seiner Zeit repräsentiert.
Erschienen in: Claudia Dillmann, Ronny Loewy (Hg.): "Die
Vergangenheit in der Gegenwart. Konfrontationen mit dem Holocaust in
den Filmen der deutschen Nachkriegsgesellschaften", Frankfurt am
Main: Deutsches Filminstitut - DIF, 2001
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